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Sonntag, 8. März 2009

Parkplatznot


Das vermutlich grösste Problem im Alltag des Truckers ist der akute Mangel an LKW-Parkplätzen. Wer mit einem Anhängerzug oder einem Sattelmotorfahrzeug daherkommt, der parkiert nicht einfach eben in der blauen Zone um sich am Kiosk ein Snickers zu kaufen. Nein, es bedarf einer ziemlich grossen Fläche, um das Fahrzeug auch nur für ein paar Minuten abzustellen.

Dabei ist zu beachten, dass Berufsfahrer gesetztlich geregelte Zwangspausen einhalten müssen. Tun wir dies nicht, bezahlen wir - sofern wir dabei ertappt werden - ein schönes Scherflein an die Saläre unserer Freunde und Helfer. Nach meinem Rechtsverständnis ist es allerdings so, dass der Gesetzgeber dem Bürger die Möglichkeit geben muss, die Gesetze auch einhalten zu können. Wenn ich aber mangels Parkplätzen meine Zwangspausen nicht einhalten kann, dann ist dies meines Erachtens nicht der Fall und der Trucker sollte nicht gebüsst werden können. Zumindest sofern er nachweisen kann, dass er vergeblich einen freien Platz suchte. Naja, die Praxis ist halt auch hier etwas anders.

Eine andere Facette dieses Problems ist der Anhänger. Muss man eine Innenstadt beliefern oder eine Firma, bei deren Bau der Architekt vergass, dass ein LKW ein paar Zentimeter grösser ist als ein Smart, tut man gut daran, den Anhänger irgendwo zu deponieren und das Ziel nur mit dem Motorwagen anzufahren. Doch wo soll man den Rucksack hinstellen? Ein absolutes No-Go ist meiner Meinung nach der Parkplatz eines Trucker-Restaurants (ausser man nimmt dort das Mittagessen ein und fragt den Wirt höflich um Erlaubnis). Ebenfalls ungeeignet ist eine Raststätte, da man dort mit dem Anhänger einen Parkplatz blockiert, der vielleicht für eine Zwangspause dringend benötigt würde.

Die idealen Parkplätze bei Einkaufscentern, Industriezonen und dergleichen werden nach und nach für LKWs gesperrt, das heisst, die Zufahrten werden entweder mit Balken auf zwei Metern Höhe oder mit Granitblöcken für Trucks unmöglich gemacht. Wieso dies so ist, entzieht sich meiner Kenntnis, aber der Verdacht der reinen Schikane gegenüber Truckern drängt sich fast penetrant auf.

Ist man gezwungen, auf einer Raststätte zu übernachten, empfiehlt es sich dringend, sich spätestens um 17.00 dort einzufinden, weil man danach kaum noch einen freien Parkplatz findet. Freilich kann man drängeln, quetschen oder den LKW bis zur Einfahrt in die Raststätte an den Strassenrand stellen, den Arsch beinahe draussen auf der Autobahn. Eine ruhige Nacht hat man dann aber nicht mehr; mit einem Auge ist man stets wach und bereit, die Karre auf polizeiliches Geheiss wegzustellen.

Dieser leidige Trend löst einen Teufelskreis aus. Mangels Parkplätzen für Trucks und Anhänger sind die Trucker gezwungen, immer frecher und agressiver zu parken, was Anwohner und Grundbesitzer wiederum verärgert und sie veranlasst, noch mehr Granitblöcke oder Balken zu verlegen.

Angesichts dieser Situation muss sich KEIN Pw-Fahrer, Camper oder Handwerker wundern, wenn er seine Laube auf einen LKW-Parkplatz stellt (siehe Foto oben) und dann von Truckern ziemlich übel angepfiffen wird. Denn kleine Fahrzeuge - auch Wohnmobile und Caravans - haben auf Truck-Parkplätzen DEFINITIV nichts verloren.

Sonntag, 15. Februar 2009

Schleichende Konkurrenz


Eigentlich wollte ich diesen Sonntag über das Abstimmungsresultat von vergangener Woche und die verheerenden Folgen für die Trucker und die gesamte Schweiz lästern. Aber es wurde schon so viel darüber debattiert, dass eigentlich schon alles gesagt ist. Zudem leben wir in einer Demokratie und wenn sich 60 Prozent der Bevölkerung von der EU überrennen lassen will, dann bitte! Schade nur für die vernünftigen vierzig Prozent...

So werde ich nun über einen Stand lästern, mit dem ich mich selbst sehr identifiziere und von dem wir alle sehr abhängig sind. Ich betreibe also nun so etwas wie Nestbeschmutzung.

Die Rede ist von unseren Landwirten, welche die Schweiz mit wertvollen Nahrungsmitteln versorgen, unsere Landschaft pflegen, sieben Tage in der Woche hart arbeiten und täglich ähnlich früh aufstehen müssen wie Trucker. Auch werden Landwirte, ähnlich wie wir Trucker, von den verwöhnten und verweichlichten Städtern eher von oben herab betrachtet. Eine etwas resolute Person "flucht wie ein Lastwagenchauffeur" und eine unelegante Dame "läuft wie ein Bauer", so der Volksmund.

Dabei sind die Erträge in der Landwirtschaft eher gering, und um diese Lebensader zu erhalten, muss der Staat Subventionen ausschütten. Das Einkommen ist oft so gering, dass sich gewisse Landwirte zu einem kleinen, schwarzen Nebengeschäftlein genötigt sehen.

Da die Landwirte über PS-starke Zugmaschinen und Anhänger aller Art verfügen, bieten sich Gelegenheitstransporte geradezu an. Zumal Traktoren, welche maximal 30 KmH laufen, keine LSVA bezahlen müssen. Laufen sie schneller, würden sie theoretisch zahlungspflichtig und der Fahrer müsste die ARV (siehe auch Beitrag "Pausen und Ruhezeiten") erfüllen. Aber man benötigt für sie weder einen LKW-Führerschein noch sind sie mit einem Fahrtenschreiber bestückt. Ebenso wenig fallen sie unter das Nacht- und Sonntagsfahrverbot. Also im wahrsten Sinne des Wortes eine schleichende Konkurrenz.

Nun kann mir als Angestellter das ganze ja egal sein. Es sind eher die Transporteure, welche diese Art von Konkurrenz befürchten, und der ASTAG scheint sich dieses Problems auch bewusst zu sein.

Mich als Trucker interessiert das Wort "schleichend" viel eher. Denn wenn mir über dutzende von Kilometern hinter einem Traktor das Gesicht einschläft, ist es mir egal, ob dieser den eigenen Stallmist ausführt oder zu Dumpingpreisen Dachziegel zur Baustelle bringt. Ein beladener Anhängerzug beschleunigt so langsam, dass man einen Traktor auch auf offener Strasse selten überholen kann, während die wendigen PWs ebenfalls beeinträchtigt sind, weil sie vor dem Traktor zuerst noch den Anhängerzug überholen müssen.

Besonders berüchtigt sind die Bauern im Reusstal zwischen Bremgarten und Sins (wo garantiert täglich ein LKW unserer Spedition Opfer der schleichenden Konkurrenz wird und wo parallel zur Strasse wunderbare Feldwege existieren!) sowie jene im Seeland zwischen Lyss und Kerzers. Bei letzteren könnte man so etwas wie Verständnis aufbringen, befindet sich doch in Aarberg die Zuckerfabrik und die Bauern liefern dort zur Erntezeit ihre Zuckerrüben ab.

Interessant ist die Feststellung, dass Ausweichnischen von den meisten Bauern konsequent ignoriert werden, auch wenn sie kilometerlange Kolonnen hinter sich her ziehen. Hier mein Dank an alle Bauern, welche NICHT in diese Kategorie fallen! Ärgerlich ist hier nämlich die Tatsache, dass man als Trucker schon in der ersten Lektion lernt, dass man bei starken Steigungen (etwa im Brünigpass oder in der Rampe nach Engelberg) nachfolgende Fahrzeuge überholen lässt, sofern eine Nische vorhanden ist. Ein Trucker kann bei Nichtbeachten gar gebüsst werden. Aber offenbar gelten auch hier für Traktoren andere Bestimmungen.

Ich werde mein Stimmrecht auch in Zukunft jederzeit im Sinne der Landwirte wahrnehmen, unterstütze die schweizerische Landwirtschaft wo immer möglich und erfreue mich täglich an deren Produkten. In der Hoffnung, dass damit eine schleichende Konkurrenz unnötig wird und die Bauern mit ihren Traktoren nur noch in allernötigsten Fällen auf die Landstrasse müssen.

Freitag, 2. Januar 2009

Pausen und Ruhezeiten



Die Arbeits- und Ruhezeitenverordnung (ARV) regelt auf gesetzlicher Basis die Arbeitszeiten der Trucker. Demnach muss nach maximal 4,5 Stunden Lenkzeit eine Pause eingelegt werden. Beträgt diese mehr als 45 Minuten, kann wieder 4.5 Stunden am Stück gefahren werden. Auch die tägliche Ruhezeit (man könnte es auch als Nachtruhe bezeichnen) ist genau geregelt.

Der Gesetzgeber will damit zwei Ziele erreichen: Der Trucker soll vor unmenschlichen Arbeitszeiten geschützt werden, und der Strassenverkehr vor übermüdeten Fahrern. Zu Recht, wenn man den geposteten Link (http://www.youtube.com/watch?v=GQccbq8VwyU) betrachtet: Die Filmaufnahme zeigt deutlich, was ein Truck anrichten kann, wenn der Fahrer in den Sekundenschlaf fällt. Der Unfall kostete fünf Menschenleben.

Bedingt durch Zeitdruck, Stalldrang und Ähnliches ist die Versuchung des Schummelns jeweils gross. Bei den herkömmlichen Fahrtenschreibern konnte beispielsweise mit zwei Einlageblättern gearbeitet werden. Bei einer Kontrolle behauptete man ganz einfach, zwei Fahrer hätten sich jeweils abgewechselt; der zweite sei aber bei der letzten Raststätte ausgestiegen. Etwas dümmlich und seitens der Rennleitung leicht überprüfbar. Ein weiterer Trick war die Büroklammer: Mit einer solchen konnte man, richtig im Gerät eingesetzt, die Schreibnadel blockieren, so dass sie auch bei einem rollenden Truck Ruhezeit schrieb. Sobald die Kontrollorgane aber die Lenkzeit mit den gefahrenen Kilometern verglichen, fiel ihnen unweigerlich auf, dass hier etwas nicht stimmen konnte.

Neue Trucks müssen nun mit digitalen Aufzeichnungsgeräten ausgerüstet sein, mit denen sich nicht mehr so leicht schummeln lässt. Eine Möglichkeit ist aber immer noch gegeben: Der Trucker kann während des Lade- oder Abladevorgangs manuell auf Ruhezeit schalten. So meint sowohl das Gerät als auch ein allfälliger Sheriff, es würde eine Pause gemacht, obwohl der Trucker an der Rampe schuftet wie ein Hunne.

Insbesondere bei Tagestouren ist dieser Trick beliebt, denn hier wird der Gesetzgeber "lediglich" um etwa 45 Minuten Kaffeepause geprellt. Jeder ausgeschlafene Trucker kann dies körperlich locker ertragen, und wenn der Magen knurrt, dann wird zumindest eine ausgiebige Mittagspause eingehalten. Jene, welche der ARV kritiklos gegenüber stehen und sie einfach nur geil finden, argumentieren, dass sich der Trucker mit dieser Methode selbst betrügt, weil er quasi während der Pause arbeitet und so dem Chef Zeit schenkt. Kann ja sein, aber das Gegenargument ist ebenfalls nicht ganz von der Hand zu weisen: Der Trucker ist umso früher zu Hause. Und dies wiederum bedeutet, dass er die verschenkte Zeit abends und dort wieder bekommt, wo der Erholungseffekt am Grössten ist: Zu Hause, bei Freunden und Familie. Es ist nämlich alles andere als erholsam, eine Zwangspause auf einer Raststätte abzusitzen und mit den Fingern auf die Theke trommelnd zu warten, bis die vorgeschriebene Zeit endlich abgelaufen ist.

Aber wie gesagt, dieses Argument hat nur bei Tagestouren eine gewisse Berechtigung. Am gefährlichsten sind nach wie vor jene Trucker, welche sich schon gar keine Mühe geben, ihr Fehlverhalten zu vertuschen und die dann auf der Nord-Süd-Achse mit 30 Stunden und mehr auf dem Buckel aus dem Verkehr gezogen werden. Wobei gemäss Presseberichten nicht selten noch einige Promille dazukommen.
Und an dieser Stelle gedenken wir noch jenen PW-Fahrern, welche insbesondere während den Sommerferien untermotorisiert und überladen ihren Bumscontainer (im Volksmund auch Wohnwagen genannt) mitsamt der Familie von Hamburg nach Rimini karren. Ohne Pause. Und dies von unseren Freunden und Helfern weitestgehend unbehelligt.